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Patientenfürsprecher
Für die Wahrnehmung Ihrer Belange wurde gemäß den Bestimmungen aus §5 Krankenhausgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen
Herr Hans Gerd Op de Hipt
als Patientenfürsprecher bestellt.
Er ist unabhängig von Weisungen des Krankenhausträgers und nicht in die Personalstruktur des Krankenhauses eingebunden.
Er wird sich Ihrer Anliegen mit dem Ziel einer raschen und unbürokratischen Hilfe annehmen.
Bevor Sie jedoch mit Herrn Op de Hipt Kontakt aufnehmen bitten wir Sie, Ihre Beschwerde zunächst den Ärzten oder dem Pflegepersonal vorzutragen.
Ansonsten können Sie mit Herrn Op de Hipt über das Sekretariat der Geschäftsführung (Hausruf 10 01), Frau Dreßel einen Termin vereinbaren.
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